Mehrwertsteuererhöhung zwingt Saunabetreiber zur Tarifanpassung

Ab 01. Juli entfällt die ermäßigte Mehrwertsteuer auf Saunabesuche

Ab 01. Juli müssen die GSW den Eintrittspreis für einen Saunabesuch anpassen. Für diese Tarifanpassung ist hauptsächlich die Anhebung der Mehrwertsteuer auf Saunabesuche verantwortlich.

Bisher galt aus gesundheitspolitischen Gründen eine Umsatzsteuerermäßigung auf Saunabesuche. Präventionsziele wie Erkältungsvorbeugung, Stressabbau und Krankheitsvermeidung hatten bis dato Vorrang gegenüber steuerlichen Mehreinnahmen.

Die GSW sind jedoch ab Juli dazu verpflichtet, 19 Prozent Mehrwertsteuer statt der bisher sieben Prozent Mehrwertsteuer auf den Saunaeintritt aufzuschlagen.

Um gestiegene Kosten im Saunabetrieb zu kompensieren, werden auch die GSW ab dem 01. Juli einen Aufschlag in Höhe von 7 Prozent in ihren Eintrittspreis einkalkulieren. Seit der Eröffnung der Sauna in 2010 hatte es bisher trotz gestiegener Betriebskosten keine Preiserhöhung innerhalb der fünfjährigen Betriebsdauer gegeben.

Der neu kalkulierte Eintrittspreis beträgt danach 18,50 Euro für einen ganztägigen Besuch in der Sauna in Bönen. Geldwertkarteninhaber erhalten weiterhin bis zu 30 Prozent Nachlass auf den Eintrittspreis, sodass sich der Eintrittspreis auf 12,95 Euro rabattiert.

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