Ausnahmeregelung 2G-Plus Bäder und Sauna

Neue Corona-Schutzverordnung NRW sieht Testpflicht-Ausnahmen für geboosterte Personen vor

Gemäß der neuen Corona-Schutzverordnung NRW wird der Eintritt in die GSW Bäder und Sauna ab Donnerstag, den 13.01.2022 für geboosterte Personen erleichtert. Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G-Plus gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind und dies per App oder Impfnachweis darlegen können. Die Ausnahme gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.

Für Personen ohne Auffrischungsimpfung gilt weiterhin die 2G-Plus Vorschrift, wonach der Zutritt ist nur noch für vollständig immunisierte Personen möglich ist, die zusätzlich ein negatives Testergebnis (max. 24 Std. alter Schnelltest bzw. max. 48 Std. alter PCR-Test) vorlegen können.
Die GSW werden keine Selbsttests unter Aufsicht durch das Kassenpersonal durchführen lassen. Alle Gäste, die der Testpflicht unterliegen, werden gebeten, weiterhin das Ergebnis einer zertifizierten Teststelle vorzulegen.

Alle Ausnahmen der 2G-Plus-Regelung:

  • Schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren gelten aufgrund der Schultestungen als immunisiert. Vom 28.12.21 bis 16.01.22 gilt dies ausnahmsweise auch für 16- und 17-Jährige. Diese müssen einen entsprechenden Schülerausweis vorlegen.
  • Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt und müssen daher keinen gesonderten Testnachweis vorlegen.
  • Für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt 3G. In diesem Fall ist ein ärztliches Attest (nicht älter als 6 Wochen) sowie ein offizieller, negativer Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) an der Kasse beim Bäderpersonal vorzulegen.
  • Ab 13.01.2022: Testpflicht entfällt für vollständig Immunisierte mit Auffrischungsimpfung und vollständig Immunisierte, die in den letzten 3 Monaten von einer Infektion genesen sind. Personen, die ihren ersten Impfschutz mit dem Vektorimpfstoff von Johnson&Johnson erhalten haben, gelten erst nach der zweiten Impfung als geboostert.

Maskenpflicht gilt im Innenbereich bis zur Umkleidekabine. Wir empfehlen weiterhin, auf Abstand und Hygiene zu achten.

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